ist auf Kapitalanlagerecht und Versicherungsrecht spezialisiert.
Wir vertreten von Jena aus deutschlandweit Kapitalanleger und Versicherungsnehmer gerichtlich und außergerichtlich in zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen.
In unserer 1997 gegründeten Kanzlei sind elf Rechtsanwälte in diesen Bereichen tätig.
Eine gut geordnete Bibliothek, der Zugriff auf Rechtsprechungsdatenbanken und spezielle Recherchedatenbanken unsere Fachbereiche betreffend, die Nähe zur Friedrich-Schiller-Universität mit ihrer rechtswissenschaftlichen Fakultät, ständige Fortbildung und eine hervorragende technische Ausstattung der Kanzlei ermöglichen uns, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Aufgrund der Größe und unserer Erfahrungen sind wir in der Lage, auch komplexe Verfahren sowie Schadensfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten.
In verschiedenen solcher Großschadensfälle haben wir gegen Anlagegesellschaften und die persönlich haftenden Verantwortlichen Schadensersatzbeträge in Millionenhöhe erstritten, so z. B. im Komplex Göttinger Gruppe. Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzungen konnten schwierige juristische Fragestellungen zum Vorteil unserer Mandanten geklärt werden (vgl. beispielhaft BGH, Az. II ZR 21/06).
Auch in Verfahren wegen fehlerhafter Anlageberatung, z. B. gegen Kreditinstitute, war unser Einsatz erfolgreich. So konnte unsere Kanzlei im Zusammenhang mit Lehman-Zertifikaten, geschlossenen Fonds, stillen Beteiligungen und anderen Kapitalanlagemodellen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung durchsetzen (vgl. beispielhaft Thüringer OLG, Az. 5 U 968/10 u.; BGH, Az. XI ZR 403/11; Thüringer OLG, Az. 5 U 1071/10 u.; BGH, Az. XI ZR 361/11; OLG Koblenz, Az. 8 U 878/12 u., BGH, Az. III ZR 117/14).
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Prüfung, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, verlustgefährdete Kapitalanlagen zu beenden, noch vorhandene Gelder zu sichern und weitere Verluste zu verhindern.
In Insolvenzverfahren nehmen wir die Interessen von Anlegern in Gläubigerversammlungen und in Gläubigerausschüssen wahr.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Prüfung von Kostenschutz und die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Wenn erforderlich, setzen wir bei Beauftragung durch den Mandanten den Anspruch auf Zusage des Kostenschutzes auch streitig durch. So haben wir bis heute in mehreren hundert Fällen, in denen die Versicherung ihre Eintrittspflicht zu Unrecht abgelehnt hat, den Kostenschutz für unsere Mandanten gerichtlich durchgesetzt.
Auf dem Gebiet des Versicherungsrechts sind wir außerdem im Bereich Lebensversicherungen tätig. Auch hier konnten wir, unter anderem im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungen, Erfolge für unsere Mandanten erzielen.
Wenn durch abweisende Gerichtsentscheidungen die Verfassungsrechte unserer Mandanten betroffen sind, übernehmen wir auch die Prüfung der Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden. Soweit Erfolgsaussichten bestehen, vertreten wir die Mandanten dann vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor den Landesverfassungsgerichten. Auch in solchen Verfahren waren wir für unsere Mandanten in der Vergangenheit bereits erfolgreich tätig (vgl. beispielhaft BVerfG, Az. 1 BvR 1822/10).
Hier finden Sie Informationen über die Kosten unserer Tätigkeit.
Über die geltenden berufsrechtlichen Vorschriften können Sie sich hier informieren.